Erbrecht

Im Gesetz wird's schon stehen?

Das Gesetz regelt das Erbrecht, aber oft anders, als man denkt, und anders, als man will.

Der Notar berät sie umfassend über die Rechtslage und zeigt Ihnen, was Sie regeln können und auf wen Sie Rücksicht nehmen müssen. Er schlägt dabei Gestaltungen vor, die eine spätere Abwicklung und Auseinandersetzung erleichtern und Kosten sparen.

Er entwirft und beurkundet einseitige oder gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge und sorgt für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, damit letztwillige Verfügungen auch gefunden werden.

Nach einem Todesfall hilft der Notar bei der Erbauseinandersetzung und der Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.

Broschüre zu wichtigen Fragen des Erbrechts (pdf-Datei, 153 kB)

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